Pressemitteilung
06. Juli 2018
Bundessozialgericht vergibt Chance
Der VdPP bedauert die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Mischpreisbildung bei Arzneimitteln. Das BSG hat am Mittwoch das vorangegangene Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg kassiert und der Pharmaindustrie damit wohl Sommerfeststimmung beschert. Es lässt damit die Chance verstreichen, den Patientennutzen in den Mittelpunkt zu rücken und die Versorgungsqualität zu stärken. Der gute Gedanke, dass der Patientennutzen den Preis bestimmen soll, wird weiter verwässert. Auch wenn die Neuerungen nun nicht gerichtlich erzwungen werden: politisch sind sie trotzdem umsetzbar und im Interesse der Patienten und der Solidargemeinschaft notwendig.
Deutschland hat nach wie vor die höchsten Preise bei neuen Arzneimitteln. Die große Reform von 2010 (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, AMNOG) hat nicht so gewirkt wie erhofft. Es hat weder die Preise für neue Präparate auf ein reelles Maß reduziert, noch hat es die Qualität in der Versorgung messbar verbessert. Beides wäre möglich, wenn besonders hohe Preise nur dann gezahlt werden müssten, wenn die Patienten auch wirklich begründete Aussicht auf eine bessere Therapie haben. So würden Anreize gesetzt, für alle Patientengruppen gute Belege für den Zusatznutzen des Präparats beizubringen. Zudem würde es dann keinen Sinn mehr machen, neue Arzneimittel mittels Marketing für Patientengruppen in den Markt zu drücken, für die kein Vorteil belegt werden konnte.
Das LSG hatte entschieden, dass ein neues Präparat nicht teurer sein darf, wenn es für einzelne Patientengruppen keinen therapeutischen Fortschritt bringt. Es hat auch erstmals definiert, in welcher Höhe Aufpreise liegen sollten, wenn für die Patientinnen und Patienten zum Beispiel nur ein geringer Vorteil im Vergleich zur Standardtherapie bewiesen wurde. Das Urteil hatte Spreng- bzw. Innovationskraft, denn die politischen Konsequenzen wären überaus spannend gewesen. Während im Moment für alle Patientengruppen der gleiche Preis gezahlt wird, egal ob sie von der Neuerung profitieren oder nicht, könnten dann die einzelnen Gruppen unterschiedlich behandelt werden. Für Patienten, für die das Mittel eine Innovation darstellt, wären höhere Preise möglich, für andere bleibt es beim Preisniveau der Standardtherapie. Wenn kommerzielle Forschung der Gesundheit der Patientinnen und Patienten dienen soll, sind solche kleinteiligen Vorgaben an Qualität und Inhalt der Forschung unumgänglich.
Florian Schulze für den VdPP
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