Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf die Stellungnahme zur Dienstrechtsreform

Bonn, 2. Oktober 2001

 

Sehr geehrter Herr Große,

 

Frau Bundesministerin Bulmahn dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 19. September 2001, mit dem Sie eine Stellungnahme des VDPP zur geplanten Hochschuldienstrechtsreform übersenden. Sie hat mich beauftragt. Ihr Schreiben in ihrem Namen zu beantworten.

 

Durch die Hochschuldienstrechtsreform werden die Möglichkeiten der habilitierten oder sich ge­rade habilitierenden Wissenschaftler nicht beeinträchtigt.

Die Hochschuldienstrechtsreform soll voraussichtlich am 01.01.2002 in Kraft treten. Die Länder sind verpflichtet, die geänderten Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes in Landesrecht umzusetzen. Unabhängig von dieser Frist zur Umsetzung werden - aus rechtstaatlichen Gründen - die Mög­lichkeiten von Habilitierten, sich auf eine Professur zu bewerben, nicht eingeschränkt. Zum einen wird das Regelerfordernis der ”Juniorprofessur" mit der Maßgabe eingeführt, dass es erst ab 01.01.2010 zu beachten ist, da In den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Juniorpro­fessoren und Juniorprofessorinnen noch nicht oder noch nicht In ausreichendem Umfang für Be­rufungen zur Verfügung stehen werden. Zum anderen soll das Regelerfordernis ”Juniorprofes­sur" nicht für Habilitationsverfahren gelten, die vor dem Ende des Übergangszeitraumes beendet worden sind.

 

Auch nach dem Auslaufen der Übergangsfrist sind die im Rahmen einer Habilitation erbrachten wissenschaftlichen Leistungen nicht ”verloren". Die Qualität der für die Besetzung einer Profes­sur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfas­send in Berufungsverfahren bewertet. Dies schließt - auch nach dem Auslaufen der bis Ende 2009 laufenden Übergangsfrist für die Durchführung von Habilitationsverfahren - alle wissen­schaftlichen Leistungen unabhängig davon ein, ob und wann sie Gegenstand eines Habilitations­verfahrens waren. Weiterhin können bis zu 49 % der Berufungen über alternative Qualifikations­wege, z. B. aufgrund beruflicher Tätigkeit in der Wirtschaft, wissenschaftlicher Qualifizierung im Ausland oder Qualifizierung durch wissenschaftliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung erfolgen.

 

Heutige wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, die zukünftig nach dem Ablauf ihrer Beschäftigungszeit nicht mehr zu Oberassistenten, Oberingenieuren oder Hochschuldozenten berufen werden können, können - wenn sie sich nicht sofort auf eine Professur bewerben - von der Hochschule als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden. Das neue HRG ermöglicht es, diesen wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitern die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre in dem Rahmen zu übertra­gen, der in § 48a des bisher geltenden HRG vorgesehen ist.

 

Juniorprofessoren nehmen ihre Dienstleistungsverpflichtung in der Lehre im Umfang von anfäng­lich rd. 4 SWS wahr, die erst im Laufe der Juniorprofessur auf bis zu 8 SWS anwachsen können. Es entfallen Dienstleistungen für den Professor. Dies ist gewollt, auch im Hinblick auf einen Wandel von Großinstituten hin zu einer Departmentstruktur.

 

Die Zwischenevaluation der Juniorprofessoren besteht aus einer Internen Lehr- und einer exter­nen Forschungsevaluation. Bei der Bewerbung auf eine Professur soll die Eignungsfeststellung auf die aufnehmende Organisationseinheit verlagert und die Eignung ausschließlich. Im Rahmen von Berufungsverfahren bewertet werden. Als geeignete Kriterienfelder haben sich beispielsweise bewährt: Lehrleistungen, Drittmitteleinwerbung, Publikationen, internationales Eingebunden­sein, Wissenstransfer und Weiterbildungsengagement, Kooperationsbereitschaft gegenüber an­deren Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Demgegenüber ersetzt die kumulative Habilitation nur die Habilitationsschrift auf der Grundlage einer Reihe von kleineren wissenschaftlichen Arbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag Bremecker

 

Bonn, 2. Oktober 2001

 

 


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