Stellungnahme des VDPP zur Dienstrechtsreform im Hochschulbereich
(5. HRGÄndG)
Hamburg, den 14. September 2001
Dieses Schreiben richtete sich an die Bundesministerin für Bildung und Forschung und an die Obleute der Fraktionen im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung.
Der VDPP begrüßt prinzipiell die Überlegungen zur Reform an den Hochschulen. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht allerdings zu berücksichtigen:
Leistungsgerechte Bezahlung
Im Gegensatz zu dem in der Öffentlichkeit gern gepflegten Bild gehen wir von mehrheitlich sehr engagierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern aus. Eine leistungsgerechte Bezahlung wird nicht auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen, auch wenn es die Länderfinanzminister vielleicht gerne so hätten. Es wird in Zukunft also mehr Geld in die Universitäten investiert werden müssen, was nach zwei Jahrzehnten der Sparmaßnahmen im Hochschulbereich auch überfällig ist.
Übergangsregelungen für den jetzt arbeitenden Mittelbau
Für die Assistenten, die zu alt für eine Bewerbung auf eine Juniorprofessur sind und jetzt in ihrer wissenschaftlichen Karriere kurz vor – bzw. kurz nach –- der Habilitation angelangt sind, müssen angemessene Übergangsregelungen vorgesehen werden. Bislang sah die Hochschulgesetzgebung für die wissenschaftlichen Assistenten (und die entsprechen von der Qualifikation am ehesten den Juniorprofessoren) folgende Entwicklungsmöglichkeiten vor: 2 x 3 Jahre als C1-Assistent und dann – nach erfolgter Habilitation innerhalb der C1-Zeit – vier (in der Klinik sechs) Jahre als C2-Oberassistent bzw. Hochschuldozent. Diese Regelung ist äußerst sinnvoll, da die wenigsten Privatdozenten unmittelbar nach der Habilitation einen Ruf auf eine Professur erhalten. Auch Assistenten, die sich bei Inkrafttreten der Gesetzesnovelle in ihrer ersten C1-Phase befinden, muss die volle Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt werden. Der Entwurf sieht keine Beförderungsmöglichkeiten für den derzeit habilitierenden wissenschaftlichen Nachwuchs vor, damit droht den deutschen Universitäten die Vernichtung einer ganzen Wissenschaftlergeneration (”lost generation”). Erste Versuche der Eliminierung der habilitierenden und habilitierten Assistenten wurden bereits – im Rahmen des vorauseilenden Gehorsams - an einer Hochschule schon beobachtet!
Es darf nicht dazu kommen, dass die Juniorprofessuren aus den Mitteln finanziert werden, die durch Vernichtung einer Wissenschaftlergeneration eingespart werden.
Zukünftiger Stellenschlüssel an den Hochschulen
In Zukunft soll es 6000 Juniorprofessoren an deutschen Hochschulen geben. Der wissenschaftliche Mittelbau soll insgesamt ca. 69000 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen umfassen, von denen die 6000 Juniorprofessoren/innen abzuziehen sind. Das lässt 63000 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen übrig, denen keine wissenschaftliche Entwicklungsmöglichkeit geboten wird. Die Demotivierung dieses Mitarbeiterkreises ist abzusehen. In einer Zeit stark zurückgehender Studienanfängerzahlen – zumindest in den naturwissenschaftlichen Fächern – wird es für die Universitäten in Zukunft sehr schwer werden, geeignete Wissenschaftler/innen für eine Hochschulkarriere zu gewinnen.
Zeitliche Belastung der Juniorprofessoren/innen
Die Lehrverpflichtung kann nicht sofort mit 8 Semesterwochenstunden beginnen. Die Juniorprofessoren/innen müssen simultan einen neuen Forschungsbereich aufbauen, Forschungsmittel einwerben und neue Lehrveranstaltungen entwickeln. Der Zeitaufwand für die Vorbereitung qualitativ hochwertiger Lehrveranstaltungen ist erheblich, daher sollten die Lehrverpflichtungen stufenweise zunehmen.
Weiterhin wird der Druck, innerhalb von drei Jahren nachweisbare Erfolge mit Publikationen zu dokumentieren, dazu führen, dass nur noch wissenschaftliche ”Main stream”-Themen bearbeitet werden, bei denen ein Erfolg sofort absehbar ist. Die Zeit für die Entwicklung neuer Themenfelder ist unter diesen Umständen nicht gegeben.
Evaluierung der Juniorprofessoren/innen
Nach drei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, die die wissenschaftliche Leistung, Drittelmitteleinwerbung und Lehrleistungen überprüft. Diese Evaluierung unterscheidet sich nicht von einer derzeit möglichen – und an einigen Fakultäten sogar empfohlenen – kumulativen Habilitation. Da werden genau diese Punkte überprüft und – in der Regel – extern evaluiert. Aber offensichtlich ist das politische Ziel, den Begriff der Habilitation zu eliminieren.
Abgedruckt im Rundbrief 54
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