Aufruf zur Teilnahme an der Stiftungsinitiative »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«
Zum Beitritt von Apothekeninhabern zur Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«
Sommer 2000
55 Jahre nach Kriegsende wurde am 17. Juli 2000 das Regierungsabkommen zwischen den USA und Deutschland betreffend der Stiftung
»Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« unterzeichnet. Es sieht vor, heute noch lebende ehemalige Zwangsarbeiter und NS-Opfer, die Vermögensschäden unter wesentlicher und schadensursächlicher
Beteiligung deutscher Unternehmen erlitten hatten, zu entschädigen.*
Bereits am 14. Juli verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Errichtung der Stiftung, die mit folgenden Mitteln ausgestattet werden sollte: 5 Milliarden DM, bereitgestellt von der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, und 5 Milliarden DM, die die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stellt. In Kraft treten kann das Gesetz allerdings erst, wenn sicher gestellt ist, dass die Mittel der Stiftung im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Weniger als 20 Prozent der über 200 000 angeschriebenen Unternehmen haben sich bisher der Stiftung angeschlossen; zu wenig, um die versprochenen Milliarden aufzubringen. Wir meinen, dass die deutsche Industrie die Verantwortung für ihr historisches Erbe übernehmen sollte.
Für den pharmazeutischen Bereich könnten wir als Inhaber eines deutschen Unternehmens moralische Verantwortung mit übernehmen, da von Seiten der pharmazeutischen Industrie die Solidaritätsbekundungen eher zaghaft sind. Die Apothekerinnen und Apotheker von heute haben zwar keine NS-Vergangenheit. Teile unseres Berufsstandes und der Pharmaindustrie waren jedoch in nationalsozialistische Machenschaften verstrickt. Tausende von Zwangsarbeitern und Insassen von Konzentrationslagern wurden damals für Arzneimittelversuche missbraucht.
Aber auch aus humanitären Gründen haben wir uns entschlossen, die deutschen Apothekeninhaber aufzurufen, der Stiftung beizutreten und damit einen kleinen Beitrag an Wiedergutmachung zu leisten; wohlwissend, dass Unrecht und Leid nicht mit Geld gemindert oder gelindert werden kann.
Beiträge zur Stiftung sind nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen Betriebsausgaben. Weitere Informationen im Internet unter stiftungsinitiative.de.
Karin Walter, Bernd Bähr,
Frankfurt
[*] § 11, Abs. 3 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung: »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«.
Abgedruckt im Rundbrief 52
TERMINE
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02. Dezember, online
02. Dezember, online
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