Eine Zumutung für ArbeitnehmerInnen
Anmerkungen des VDPP zu den Änderungen des Rahmentarifvertrages
veröffentlicht am 5.8.99 in der DAZ
Im neuen Rahmentarifvertrag, der am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist, wurde eine Erhöhung der Gehälter um fünf Prozent beschlossen. Ein Ergebnis, das von den Verhandlungspartnern positiv dargestellt und von den Betroffenen mit Schweigen bedacht wurde. Ein Blick auf die Einzelheiten des Vertrages zeigt aus Sicht der Angestellten gravierende Mängel, die gewiß keinen Anlaß zur Freude geben.
Wer die Gehaltserhöhung erhalten will, muß als VollzeitangestellteR eine halbe Stunde pro Woche länger arbeiten. Damit vermindert sich die tatsächliche Erhöhung auf 3,7 Prozent. Die letzte Tariferhöhung fand vor drei Jahren (1. Juli 1996) statt und betrug damals lediglich 1,5 Prozent. Wegen der jährlichen Inflationsrate stehen die Angestellten in Apotheken trotz dieser Erhöhung finanziell schlechter da als noch vor einigen Jahren.
Neben der Mehrarbeit müssen Angestellte weitere Verschlechterungen in Kauf nehmen: Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) werden erstmals nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit gezahlt Mehr- und Nachtarbeitszuschläge sind gesunken, die Vergütung der Notdienste ist somit nur minimal gestiegen. Die Freistellung aus besonderen Anlässen (z.B. Umzug) wurde auf vier Tage in zwei Jahren begrenzt.
Im letzten Rahmentarifvertrag wurden bei der Berechnung der Urlaubsvergütung auch Mehrarbeitszuschläge berücksichtigt, dies entfällt seit 1. Juli. Bisher konnte die Gehaltsfestsetzung "zur Vermeidung sozialer Härten eines minder leistungsfähigen Mitarbeiters niedriger als unter den tariflichen Sätzen erfolgen". Da die Worte "minder leistungsfähig" gestrichen wurde, ist eine zusätzliche Härte entstanden.
Mittlerweile haben die Angestellten auch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kittel mehr. PharmazieingenieurInnen in den neuen Ländern erhalten noch immer weniger Lohn als ihre KollegInnen im Westen.
In Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt tritt der Tarifvertrag erst am 1. Oktober in Kraft.
Angesichts all dieser Änderungen verwundert der Stolz des BVA auf sein Verhandlungsergebnis.
Den ArbeitgeberInnen kann man zu diesem Ergebnis nur gratulieren. Weiterhin hat keineR der betroffenen KollegInnen sich bislang in der Fachpresse zu dieser Zumutung für Angestellte in zu Wort gemeldet. Unserer Ansicht nach sollten sich die Angestellten in Apotheken ernsthafte Gedanken über ihre Organisationsform machen, um ihre Rechte wirksam einfordern zu können.
Isabella Sulger
Für den Vorstand des VDPP
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