Stellungnahme des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) zum Urteil des EuGH zum Fremdbesitzverbot von Apotheken

19. Mai 2009

 

Der VDPP begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als wichtigen Sieg des Verbraucherschutzes. Der Versuch, Kettenapotheken in Deutschland zu etablieren, ist damit vorerst gescheitert. Aus Sicht des VDPP ist die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln Vertrauenssache. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf die Qualität des Medikamentes und auf die Qualität der Versorgung und Beratung verlassen können, da sie beides in der Regel nicht selbst beurteilen können. Sollten Kapitalgesellschaften wie der Pharmagroßhandel oder die Pharmaindustrie Inhaberinnen von Apothekenketten werden können müsste der Verbraucher damit rechnen, dass Beratung und Produktempfehlungen abhängig von der aktuellen Vermarktungsstrategie des jeweiligen Konzerns erfolgen. Die Entscheidung des EuGH, das Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem europäischen Recht zu erklären, offenbart die Zweifel des Gerichts an der Gemeinwohlorientierung der Arzneimittelversorgung in der Hand von Großkonzernen.

 

Der VDPP sieht allerdings auf dem derzeitigen deutschen Apothekenmarkt einen erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Inhaber-geführte Apotheke ist nicht per-se ein Qualitätsmerkmal, sie muss die Qualität in der Beratung und Versorgung unter Beweis stellen. Der VDPP ist im Übrigen der Meinung, dass auch andere Eigentumsverhältnisse für Apotheken durchdacht werden sollten: Die Apotheke könnte auch als Teil eines medizinischen Versorgungszentrums unter kommunaler oder genossenschaftlicher Trägerschaft organisiert sein. Die Ablehnung kommerzieller Apothekenketten bedeutet nicht, dass wir die freiberuflich geführte Apotheke für alternativlos hielten.

 

Der VDPP befürchtet, dass die wirtschaftsliberale Umgestaltung des Apothekenmarktes in Deutschland mit dem Urteil des EuGH nicht vom Tisch ist. Es liegt weiterhin in der Hand der Nationalstaaten, verschiedene Eigentumsformen für Apotheken zuzulassen. Der VDPP würde es außerordentlich bedauern, wenn nach dieser Entscheidung, die aus Gründen des Patientenschutzes gefallen ist, die Protagonisten des freien Marktes in einigen Parteien erneut begännen, den Patientenschutz auszuhöhlen und Vorarbeit für eine oligopol organisierte Apothekenlandschaft zu leisten.

Dr. Thomas Schulz
(VDPP-Vorstand)

 

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