Die Mitgliederversammlung des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten e.V. hat gemäß §6 Abs. 1 Satz 8 der Satzung am 8.11.2020 folgende Beitragssatzung beschlossen:

 

Beitragssatzung des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) e.V.

 

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragssatzung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beiträge

(1) Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel jährlich erhoben.

(2) Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

Der jährliche Mindestbeitrag für neue Mitglieder in den ersten 3 Jahren (StudentInnen, PraktikantInnen, Auszubildende und Arbeitslose und Fördermitglieder) beträgt € 30. Der jährliche Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 180.

Der Beitrag kann auf Anfrage durch den Gesamtvorstand ermäßigt oder erlassen werden.

Drei Monate vor der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 180 € bspw. nach Ablauf der ersten 3 Jahre Mitgliedschaft wird das Mitglied auf diese Möglichkeit hingewiesen.

(3) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(4) Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID [DE31ZZZ000000575591] jährlich zum 15. Juli ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

(5) Ist das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen 3 Jahre in Verzug, wird es ausgeschlossen.

 

§3 Beitragsbescheinigung

Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.

 

§4 Spendenbescheinigung

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.

 

§5 Gültigkeit der Beitragssatzung

Die Beitragssatzung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragssatzung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Beschlossen am 08.11.2020

http://www.vdpp.de

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